Ihre Aufgaben
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
Unterstützung der Schulleitung sowie der Kolleginnen und Kollegen bei der Weiterentwicklung des schulischen Förderkonzeptes. Dazu zählen insbesondere
- Aufbau und Weiterentwicklung eines Konzeptes einschl. regelmäßiger Evaluation zur Antragstellung auf Nachteilsausgleich in den Beruflichen Schulen in Witzenhausen in allen Schulformen der Beruflichen Schulen Witzenhausen
- Beratung von Kolleginnen und Kollegen sowie von Schülerinnen und Schülern zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs
- Einbindung des schulischen Förderkonzeptes im Bereich des Nachteilsausgleichs in das schulische QM
- Beratung, Betreuung und Weiterentwicklung der Förderplanarbeit der Schule insbesondere im Bereich des Nachteilsausgleichs
- Beratung, Organisation und Koordination der erforderlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der betroffenen Lehrkräfte und Klassenteams im Rahmen der Antragstellung auf Nachteilsausgleich
Unsere Anforderungen
- Lehramt an Beruflichen Schulen oder Lehramt an Gymnasien mit Berufserfahrung an einer beruflichen Schule in den Fachrichtungen, die an den Beruflichen Schulen Witzenhausen vorhanden sind
- Lehrbefähigung im Unterrichtsfach Deutsch
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
o fachmethodische Kompetenz bei der Nutzung digitaler Instrumente im Unterricht
- Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
- Selbstkompetenz, insbesondere
o eigenverantwortliches Arbeiten, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch Übernahme von zusätzlichen Aufgaben für die Schulgemeinde
o Planungs- und Organisationskompetenz
- Soziale Kompetenz, insbesondere
o Genderkompetenz
o sehr gute Kooperations- und Konfliktfähigkeit
o sehr gute Dialog- und Kommunikationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen i. d. Beratung von Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schülern im Bereich der individuellen Förderung
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Herr Dirk Beulshausen, zuständiger schulfachlicher Aufsichtsbeamter
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra