Über Uns
Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule
Kassel
Gymnasium
Ihre Aufgaben
- Leitung der Big Band und Band-AG der Schule
- Talent- u. Begabtenförderung, Vorbereitung auf
- Mitarbeit bei schulischen Aufführungen (Musik, Musical,
- Kooperation mit außerschulischen Partnern in den o.g.
- Weiterentwicklung des schulischen Schwerpunktes
bilinguale Bläserklasse (Englisch, Musik)
- Mitarbeit bei der Implementierung von
Songwriting) in den jeweiligen Fachcurricula
- Implementierung des Einsatzes digitaler Tools im
Mediencurriculum der Schule (z.B. Staffpad,
Garageband, VLOGS, Videoclips etc.)
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend
vorausgesetzt:
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders
relevant angesehen werden:
vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- Fakultas in den Fächern Englisch und Musik
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders
relevant angesehen werden:
- Diagnose- und Förderkompetenz
- Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Fähigkeiten in der Mitgestaltung von Schule
- Innovationsfähigkeit und Initiative
- Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- soziale Kompetenz, insbesondere
Unsere Angebote
- Besoldung nach Besoldungsgruppe A14
- Hessenticket
Allgemeine Hinweise
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen
Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen
Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder
Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und
der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten
Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und
weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der
Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im
Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt
Kassel eingehen.
1
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine
Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als
eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In
diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der
Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die
Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als
eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in
Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d)
müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer
Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende
Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft
sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die
Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die
für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die
Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung
anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich
vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese
Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie
nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können
Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder
dem Bewerber (m/w/d) eine angemessene Pflicht zur
Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber
ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres
Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung
für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht
in Hessen erworben haben, müssen mit ihren
Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer
Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem
Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im
Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend
Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der
jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes
besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.
Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2
Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl
für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden
Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a.
folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner zur
Verfügung:
2
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen
Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail
versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen
Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder
Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und
der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten
Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und
weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der
Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im
Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt
Kassel eingehen.
1
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine
Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als
eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In
diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der
Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die
Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als
eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in
Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d)
müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer
Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende
Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft
sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die
Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die
für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die
Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung
anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich
vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese
Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie
nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können
Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder
dem Bewerber (m/w/d) eine angemessene Pflicht zur
Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber
ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres
Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung
für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht
in Hessen erworben haben, müssen mit ihren
Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer
Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem
Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im
Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend
Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der
jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes
besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.
Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2
Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl
für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden
Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a.
folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner zur
Verfügung:
2
- Sabine Schäfer, zuständige schulfachliche Aufsicht
- Michaela Eder, Gleichstellungsbeauftragte der
- Bettina Islei, Gesamtschwerbehindertenvertretung
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen
Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail
versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel