Über Uns
Die Eugen-Kaiser-Schule in Hanau ist eine selbstständige berufliche Schule des Main-Kinzig-
Kreises und der Stadt Hanau mit den Schulformen Berufsschule, Berufsfachschule, Höhere
Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule. Die Schule verfügt über zwei große
Standorte: das Sozialpädagogische Ausbildungszentrum in Hanau Klein-Auheim sowie die
Hauptstelle in Hanau. Die Vielfalt der Schule zeigt sich u.a. in den angebotenen
Fachrichtungen und Schwerpunkten: Sozialwesen, Körperpflege, Ernährung, Agrarwirtschaft,
Gestaltung, Medienproduktionstechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Bautechnik sowie Gesundheit.
Ihre Aufgaben
- Koordination schulorganisatorischer und pädagogischer Aufgaben in der Berufsfachschule, wie z.B. Aufnahme und Prüfungen
- Unterstützung schulformspezifischer digitaler Anwendungen (z. B. Schulportal, LUSD)
- Mitarbeit im schulischen QM
Unsere Anforderungen
- Lehramt an beruflichen Schulen oder Lehramt an Gymnasien
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung (mind. 3 Jahre) in verschiedenen Schulformen an einer selbstständigen beruflichen Schule
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Innovationsfähigkeit
- Medienkompetenz
- Teamfähigkeit
Unsere Angebote
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah- und Regionalverkehrs in Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahrkarte mit der Bezeichnung LandesTicket Hessen.
Allgemeine Hinweise
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen können (z. B. Reisekosten), werden nicht übernommen.