Ihre Aufgaben
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
Unterstützung der Schulleitung bei der Ausweitung der schulischen Angebote im musisch-künstlerischen Bereich, dabei
- aktive Mitarbeit bei der Organisation, Planung und Umsetzung von musikalischen und kulturellen Projekten an der Modellschule Obersberg
- Aufbau und Entwicklung von digitalem Arbeiten im musisch-künstlerischen Bereich, insbesondere im Fach Musik
- Entwicklung und Implementierung eines Konzepts für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht im Rahmen des Schulprogramms
- Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsverantwortung musikalischer Gruppen (Chor, Blechbläser) sowie die Dokumentation der Projekte der Gruppen in Form von Öffentlichkeitsarbeit/Homepage/Soziale Medien
- Zusammenarbeit mit den Verbundschulen sowie außerschulischen Partnern in dem Bereich Musik und Kultur in der Region
Unsere Anforderungen
- Lehramt an Gymnasien
- Lehrbefähigung im Unterrichtsfach Musik
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
- unterrichtliche Erfahrungen
o mehrjährige Unterrichtserfahrung im Unterrichtsfach Musik
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
o nachgewiesene Erfahrungen bei der Übernahme von Leitungsverantwortung in musikalischen Gruppen
o möglichst umfangreiche Erfahrungen im Bereich von Öffentlichkeitsarbeit
o Bereitschaft zur Gestaltung von Kooperationen mit schulischen und außerschulischen Partner auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Soziale Kompetenz, insbesondere
o Genderkompetenz
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Herr Dirk Beulshausen, zuständige schulfachlicher Aufsichtsbeamter
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra