Über Uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Das Land Hessen ist ein Arbeitgeber, der mehr als Arbeit bietet. Wir sind eine bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Dabei sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst. Zudem schätzen wir die große Vielfalt unserer Beschäftigten und möchten Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz der vielfältigen Eigenschaften ihrer Beschäftigten und deren Lebensumständen zum Vorteil des einzelnen, aber auch zum Vorteil der gesamten Landesverwaltung und damit letztlich auch der hessischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Wir bekennen uns zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und wollen unser Personal, unsere Dienstleistungen und Strukturen an die Vielfalt der Gesellschaft anpassen. Das haben wir auch durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt im Jahre 2011 kundgetan, womit wir uns insbesondere für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Organisationskultur einsetzen.
Das Oberlandesgericht mit ca. 450 Bediensteten liegt zentral in der Frankfurter Innenstadt. Dank der unmittelbaren Nähe zur Konstablerwache besteht ein optimaler Anschluss an den ÖPNV, den unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund des Landestickets hessenweit kostenlos nutzen können.
Ihre Aufgaben
Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst:
- Dienst in Terminen und Sitzungen -auch außerhalb der Gerichtsstelle-, Vollzug sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach Weisung, erforderlichenfalls aus eigenem Entschluss,
- Vorführung von Gefangenen sowie die auch zwangsweise Vorführung anderer Personen zu Terminen und Sitzungen,
- Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen,
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den zugehörigen Bereichen.
- Überwachung mit optisch elektronischen Einrichtungen, Sicherheitsrundgänge, Personen- und Gepäckkontrollen (auch unter Einsatz von Sicherheitsschleusen und anderen technischen Hilfsmitteln)
- Vermittlung und Überwachung des Aktenumlaufs,
- Sicherheits- und Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude und Sitzungssälen,
- Annahme, Scannen, Verteilung und Versand der Postein- und Ausgänge in der Poststelle einschließlich der dazu erforderlichen Arbeiten sowie die Annahme und die Verteilung elektronischer Dokumente (z.B. des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs),
- Leeren des behördeneigenen Briefkastens,
- Mitarbeit im Archivdienst,
- Vervielfältigungs- und Kopiearbeiten (inklusive Scanning)
- Registratur, Aktenaussonderung,
- Warenannahme, Lagerbestückung, Mobiliar umräumen / aufbauen / montieren,
- Sperrmüllentsorgung
- Hausdienstgeschäfte
- Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken,
- Einholung von Erkundigungen,
- Übermittlung dienstlicher Mitteilungen,
- Geld-, Wertsachen und Postsendungstransporte,
- Führen von Dienstkraftfahrzeugen nebst zugehöriger Tätigkeiten,
- Sonstige Dienstaufgaben,
- Aufgaben des Vollziehungsdienstes bei der Dienststelle oder bei anderen Justizbehörden.
Unsere Anforderungen
Im Regelfall sind Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister als Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Eine Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst ist aber auch außerhalb eines Beamtenverhältnisses im Rahmen eines Arbeitsvertrages als Justizhelferin bzw. Justizhelfer mit der Möglichkeit der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Auch wenn zunächst nur eine befristete Einstellung möglich ist, streben wir eine dauerhafte Beschäftigung an.
Um die Option einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis zu haben, werden grundsätzlich die Einstellungsvoraussetzungen für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister zugrunde gelegt:
Bewerberinnen und Bewerber werden zugelassen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen,
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
- die Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
- höchstens 50 Jahre alt sind (Ausnahmen regeln die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz),
- die erforderliche körperliche Eignung besitzen,
-
in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen, uneingeschränkten Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness.
Neben einem sicheren Auftreten, psychischer Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Ebenso werden gute Umgangsformen, gewandtes und sicheres Auftreten sowie soziale und interkulturelle Kompetenz erwartet. Handwerkliches und technisches Verständnis bzw. Geschick wären ebenfalls von Vorteil.
Eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung wird begrüßt.Unsere Angebote
- Vollzeitstelle im Umfang von 40 Wochenstunden
- Bezahlung nach der Entgeltgruppe 4 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für Hessen
- ca. 2-monatige Fortbildung zu Beginn der Beschäftigung
- betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-H
- Landesticket für Hessen (Bestandteil des aktuellen Tarifvertrages)
- 30 Tage Urlaub im Jahr
-
Aussicht auf eine zukünftig unbefristete Beschäftigung bis hin zu einer möglichen Verbeamtung.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter:
https://justizministerium.hessen.de/karriere/berufe-in-der-rechtspflege/justizwachtmeisterin-justizwachtmeisterAllgemeine Hinweise
Da Frauen im Justizhelferdienst unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Aufgrund des Frauenförderplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie den Nachweis des für den Justizhelferdienst erforderlichen Mindestmaßes an körperlicher Fitness erbringen.
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kulturelle oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt wird.
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen und laden Sie dort innerhalb des Bewerbervorgangs folgende Unterlagen als PDF-Dokument hoch:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Zeugnisabschrift
- Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeiten
- Erklärung zu Schulden und Vorstrafen
Frau Apaydin (069-1367-3974)
und
Frau Kempf (069-1367-4132)
zur Verfügung.