Über Uns
Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
o Alltagsbewältigung (Strukturierung)
o systemisches Arbeiten
o Anamnese
o Entwicklungseinschätzung in Zusammenarbeit mit Hilfestellen (z.B. BFZ)
o Förder- und Fordermaßnahmen mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialverhalten
o Wahrnehmung und Kommunikation
o Durchführung von Projekttagen in Klasse 5 (Soziales Lernen) & nach Bedarf Klasse 6 & höher (z.B. Thema Toleranz, Mobbingintervention)
o Netzwerkarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern, Beratungsinstitutionen, Arbeitskreisen und Sozialrathäusern
o Schülereinzelfallberatung/ Hospitation mit kollegialem Feedback (präventiv und konfliktbezogen)
o Erarbeitung von konzeptionellen Inhalten zusammen mit Kollegium/Schulleitung.
o Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
o Teilnahme an Konferenzen
o Mitarbeit im Team 5-6 und weiteren AGs, vor allem um einen sozialpädagogischen Blickwinkel einzubringen
- Schülerbezogene Maßnahmen:
o Alltagsbewältigung (Strukturierung)
o systemisches Arbeiten
o Anamnese
o Entwicklungseinschätzung in Zusammenarbeit mit Hilfestellen (z.B. BFZ)
- Unterrichtsbezogene Maßnahmen:
o Förder- und Fordermaßnahmen mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialverhalten
o Wahrnehmung und Kommunikation
o Durchführung von Projekttagen in Klasse 5 (Soziales Lernen) & nach Bedarf Klasse 6 & höher (z.B. Thema Toleranz, Mobbingintervention)
- Außerschulische Maßnahmen:
o Netzwerkarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern, Beratungsinstitutionen, Arbeitskreisen und Sozialrathäusern
- Schulische Maßnahmen:
o Schülereinzelfallberatung/ Hospitation mit kollegialem Feedback (präventiv und konfliktbezogen)
o Erarbeitung von konzeptionellen Inhalten zusammen mit Kollegium/Schulleitung.
o Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
o Teilnahme an Konferenzen
o Mitarbeit im Team 5-6 und weiteren AGs, vor allem um einen sozialpädagogischen Blickwinkel einzubringen
Unsere Anforderungen
Zwingende Anforderungen:
Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden:
Wünschenswerte Anforderungen:
- Nachweis der nachfolgenden Qualifikation:
- Erfahrungen in der Kinder- und/oder Jugendarbeit
Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden:
- Kommunikationskompetenz
- Beratungskompetenz
- Genderkompetenz
- Interkulturelle Kompetenz
- Organisationsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Beratungslehrkräften und Teamstrukturen in der Schule
Wünschenswerte Anforderungen:
- Kenntnisse zum Kinderschutz und der Anwendung des Frankfurter Modells zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeangeboten & UBUS in der unmittelbaren Schulnähe und im gymnasialen UBUS-Netzwerk
Unsere Angebote
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Vertrag zur Vertretung einer Elternzeit, voraussichtlich bis max. Ende September 2027 (Beschäftigungsumfang 0,5)
Allgemeine Hinweise
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation in Anwendung der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen (TV EGO-L-H).
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen zwingend vorzulegen:
Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen zwingend vorzulegen:
- Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,
- Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikationen (Zeugnisse und Urkunden - Bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),
- Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen bzw. Nachweise über berufliche Erfahrungen und
- ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).
Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.
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