Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ordnungsamt, Abteilung „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“, Team 32/11 „Einbürgerung“ eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d)
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.
Ihre Aufgaben
- Allgemeine Beratung zu Fragen des Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrechts,
- Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband sowie Ausfertigung und Aushändigung von Einbürgerungsurkunden oder Erstellung von Ablehnungsbescheiden samt Gebührenfestsetzung und deren haushaltsrechtliche Abwicklung,
- Behandlung von Verzichts- bzw. Entlassungsanträgen aus der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Anträgen auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb fremder Staatsangehörigkeiten,
- Prüfung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund von Mitteilungen der deutschen Auslandsvertretungen beim Erwerb fremder Staatsangehörigkeiten,
- Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bzw. Ausweises über die Rechtsstellung eines Deutschen nach Art. 116 I GG.
Das bringen Sie mit
- Abschluss der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt (vormals: Angestelltenlehrgang II) oder
- vergleichbares abgeschlossenes Hochschulstudium.
- Grundlegende Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts sind für die Aufgabenerfüllung förderlich. Neben dem Staatsangehörigkeitsgesetz und den dazu ergangenen Anwendungshinweisen sind zur Wahrnehmung der Tätigkeit diverse (auch ausländische) Gesetze zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit anzuwenden. Bereits vorhandene ausländerrechtliche Kenntnisse, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes, sind von Vorteil.
- Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Rhein-Erft-Kreises zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist die Einführung der "digitalen Einbürgerung" beabsichtigt, so dass gute Kenntnisse im Umgang mit den klassischen IT- Büroanwendungen und technische Affinität erforderlich sind.
- Der Umgang mit den Antragsstellenden und anderen am Prozess Beteiligten setzt ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verhandlungsgeschick und sicherem Auftreten voraus. Ein kunden- und serviceorientiertes Handeln wird erwartet.
Das bieten wir Ihnen
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
- Gleitende Arbeitszeit
- Möglichkeit der Heimarbeit
- Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
- Eigene Großtagespflege für Kinder bis 3 Jahre
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
- Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Krisensichere Arbeitsplätze
Allgemeine Grundsätze
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.
Haben Sie noch Fragen?
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Junggeburth (Amtsleiterin des Ordnungsamtes) unter der Telefonnummer 02271/83-13210 oder per Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Ozod-Seradj) unter 02271/83-11134 oder per Mail unter [email protected] aufnehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 14.09.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.