Einstellungstermin
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Teilzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Jugendamt
Abteilung "Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften, Controlling"
Abteilung "Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften, Controlling"
Aufgabenschwerpunkte
- Prüfung der Zuständigkeit und Gewährung wirtschaftlicher Hilfen nach dem SGB VIII
- Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen nach Sozialrecht bei anderen Trägern oder Kommunen Durchführung von Widerspruchsverfahren und Bearbeitung von Klageverfahren
Bewerbungsprofil
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im allgemeinen Verwaltungsdienst oder
- Juristin/Jurist bzw. Diplom-Juristin/Jurist (w/m/d) oder
- abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- digitale Kompetenzen, Interesse und Offenheit gegenüber Digitalisierung
Was wir bieten
Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile.
Kontakt
Maren Knobloch
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-2087
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-2087
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 21.09.2025.
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