Über Uns
Christine-Brückner-Schule Bad Emstal
Kooperative Gesamtschule mit Grundstufe
Ihre Aufgaben
- Leitung des Haupt- und Realschulzweiges
- Beratende Teilnahme an und Organisation von Klassen- und Zeugniskonferenzen
- Organisation der Abschlussprüfungen zum Erwerb der Haupt- und Realschulabschlusses.
- Organisation und Durchführung von schulzweigbezogenen Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte
- Organisation der Übergänge an weiterführende Schulen
- Koordination der Weiterentwicklung der Schulzweige, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Berufsorientierung und der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung inkl. Ausbau und Weiterentwicklung der systematischen Schullaufbahnberatung
- Unterstützung der Schulleitung bei der Weiterentwicklung des Haupt- und Realschulzweiges zur Mittelstufenschule
- Qualitätssicherung der schulischen Arbeit, Mitwirkung bei der Durchführung interner Evaluationsmaßnahmen
- Enge Zusammenarbeit mit externen Partnern
- Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte in pädagogischen Fragen, v.a. im Hinblick auf Lernschwierigkeiten (z.B. LRS)
- Koordination der pädagogischen Beratung von Eltern
- Organisation von pädagogischen Angeboten für Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Zuwendung bedürfen
- Koordination von Förderdiagnostik und -maßnahmen
- Koordination der inklusiven Beschulung
- Enge Zusammenarbeit mit der Förderstufenleitung beim Übergang aus Jg. 6
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
o Motivationsfähigkeit
o Genderkompetenz
o Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Lehramt an Haupt- und Realschulen
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
- soziale Kompetenz, insbesondere
o Motivationsfähigkeit
o Genderkompetenz
o Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
Unsere Angebote
- Besoldung nach Besoldungsgruppe A14
- LandesTicket
Allgemeine Hinweise
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (m/w/d) eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner zur Verfügung:
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E- Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (m/w/d) eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner zur Verfügung:
- Klaus Sprafke, zuständige schulfachliche Aufsicht
- Michaela Eder, Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
- Bettina Islei, Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E- Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel
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