Über Uns
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde in Hessen und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik. Die Internetpräsenz des Ministeriums mit zahlreichen aktuellen wie grundsätzlichen Informationen ist erreichbar unter Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.
Die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) in Darmstadt ist die zentrale Anlaufstelle für die Koordinierung des hessenweiten Ranglistenverfahrens.
Einstellende Behörden im Ranglistenverfahren sind die Staatlichen Schulämter. Die 15 Staatlichen Schulämter führen u.a. die Personalakten der Lehrkräfte. Die geografischen Zuständigkeitsbezirke der Schulämter können unter Staatliche Schulämter in Hessen, oder in der beigefügten Anlage "Schulamtsbezirke in Hessen" eingesehen werden.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Unsere Anforderungen
- Lehramt an Grundschulen oder eine gleichwertige Befähigung zum Lehramt.
Unsere Angebote
- Unbefristete Einstellung in den hessischen Schuldienst.
Sofern die persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis mit A 12 g.D. HBesG und in der Regel mit vollem Beschäftigungsumfang. Bis August 2028 erfolgt eine schrittweise Überleitung aller verbeamteter Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 g.D.
- Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des "LandesTicket Hessen". Mit diesem haben Sie nicht nur innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie Mainz, Eberbach und Warburg freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Allgemeine Hinweise
- Grundlage des Verfahrens ist der Erlass "Einstellung in den hessischen Schuldienst" in der jeweils gültigen Fassung.
- Einstellungen in den hessischen Schuldienst werden im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel, nach dem schulischen Fachbedarf sowie nach Befähigung, fachlicher Leistung und Eignung der Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.
- Einstellungen erfolgen grundsätzlich drei Tage vor Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr oder zum 1. Februar. Darüber hinaus sind Einstellungen im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel jederzeit möglich, wenn Fachbedarf besteht.
- Ihre Bewerbung bezieht sich grundsätzlich auf eine landesweite Einstellung. Sie können zusätzlich nach eigener Prioritätensetzung gezielt Schulamtsbezirke von Staatlichen Schulämtern angeben, auf die sich Ihre Bewerbung vorrangig beziehen soll. Die Bewerbung gilt jeweils für den gesamten ausgewählten Schulamtsbezirk der Staatlichen Schulämter. Die Prioritäten werden bei Einstellungsangeboten vorrangig berücksichtigt.
- Sollten Sie Ihre Zweite Staatsprüfung oder den gleichwertigen Abschluss in einem anderen Bundesland als Hessen abgelegt haben, können Sie nur dann in das Ranglistenverfahren einbezogen werden, wenn die abgelegten Prüfungen entsprechend dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz anerkannt werden können.
Für Erstbewerbende wird die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit intern im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen vorgenommen. Hierfür sind neben beiden Staatsprüfungszeugnissen oder Zeugnissen vergleichbarer Abschlüsse auch Nachweise der Studien- und Prüfungsleistungen hochzuladen.
- Bitte lesen Sie das beigefügte Informationsblatt zum Ranglistenverfahren sorgfältig durch. Dort werden die meisten Fragestellungen zur Durchführung des Verfahrens berücksichtigt. Sollte darüber hinaus weiterer Informationsbedarf bestehen, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZPM unter der Servicenummer 06151 3682 - 445.