Über Uns
www.ths-homberg.de
Ihre Aufgaben
Unterstützung der Schulleitung bei der Koordination des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung
- Weiterentwicklung von Gesundheit als Prinzip der Schulkultur und -gestaltung
- Wahrnehmung der Aufgaben einer Sicherheitsbeauftragten/eines Sicherheitsbeauftragten zur Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren (vor allem durch Inspektion, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Beratung, Unterweisung)
- Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Unterstützung eines sicherheitsbewussten Verhaltens
- Kooperation mit außerschulischen Partnern (z. B. Medical Airport Service, Anbieter von Ersthelferkursen, Deutsche Verkehrswacht)
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Unsere Anforderungen
- Lehramt für Gymnasien mit zwei an der Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule unterrichteten Fächern
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung hinsichtlich des oben genannten Amtes zum Zeitpunkt der Bewerbung
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Planungs- und Organisationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen in der Arbeitsschutzorganisation und durch erfolgreiche Projekte zur Gesundheitsförderung
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen durch die erfolgreiche Zusammenarbeit in schulischen und außerschulischen Kontexten
- Soziale Verhaltenskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in Beratungssituationen zu Fragen der Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit
- Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
Bewerbung von Frauen sind besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbungsschreiben müssen mir innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen zugehen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.