Lehrer:in Neubrandenburg TZ oder VZ AZ: nb-005 Wir suchen für die evangelische Schule St. Marien in Vollzeit oder Teilzeit eine Lehrkraft (m/w/d) für Englisch und/oder Spanisch, gern in Kombination mit anderen Fächern für die Sek. I und/oder Sek. II. Die eva in Neubrandenburg: etablierte Schule mit 530 Schüler:innen Klassenstufe 1 bis 12 abwechslungsreiches Leben in Neubrandenburg familienfreundliche Stadt umgeben von der Schönheit der Mecklenburgischen Seenplatte und Naturschutzgebieten www.evs-nb.de Ihre Aufgaben: Begeisterung für die Sprache wecken Fremdsprachen-Lernen in verschiedenen Lernsetting organisieren die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler:innen begleiten und Werte der Schulgemeinschaft leben Schule zusammen mit Kollegium, Schüler:innen und Eltern gestalten Ihr Profil: Sie verfügen über fachliche, didaktische und methodische Kompetenzen, erworben in Ihrem Studium und im Vorbereitungsdienst oder eine Anerkennung des Lehramtes auf alternativem Weg oder Sie möchten sich über den Seiteneinstieg qualifizieren Sie begleiten unsere Schüler:innen nach unserem reformpädagogischen Konzept Sie sind flexibel und arbeiten gern im Team Wir bieten: einen vielseitigen Arbeitsplatz bei einem großen evangelischen Schulträger unterstützende Fortbildungen während der Dienstzeit eine unbefristete Festanstellung eine Vergütung nach TV KBL (analog TVL) und kirchlicher Zusatzversorgung reduziertes Schulgeld für eigene Kinder Bewerbung an: [email protected] Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ansprechpartner Schule: Karsten Quaschning [email protected] Ansprechpartnerin Bewerbungsverfahren: Marén Kirschner [email protected]
Wir über uns
Die Schulstiftung der Nordkirche ist Trägerin von Schulen, Horten und Kitas an 20 Standorten in Mecklenburg-Vorpommern (18) und Schleswig-Holstein (2). Wir beschäftigen knapp 500 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen findest du hier www.esdn.de.
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität und Behinderung.
Bewerber:innen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein.