W3-Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Digitales Marketing
W3-Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Digitales Marketing
neu zu besetzen. Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches in seiner gesamten Breite in Forschung und Lehre. Erwartet werden exzellente Forschungspublikationen in internationalen Fachzeitschriften. Wünschenswert ist die Anschlussfähigkeit des Forschungsprofils an die Forschungsschwerpunkte der Fakultät und/oder die Forschungsstrategie der Universität.
Im Bereich der Lehre wird eine volle Integration in die bestehenden Studiengänge der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und die gemeinsamen Studiengänge mit anderen Fakultäten sowie eine Beteiligung am englischsprachigen Lehrangebot erwartet.
Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung und in der Akquise von Drittmitteln sind erwünscht. Die Universität Greifswald fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die gemäß § 58 Abs. 2 LHG M-V in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen erbracht werden.
Gemäß § 61 LHG M-V wird die Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder, wenn sich der*die Bewerber*in nicht auf Dauer zur Verfügung stellt, im Beamtenverhältnis auf Zeit oder entsprechend im Angestelltenverhältnis besetzt. In ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann in der Regel erstmalig nur berufen werden, wer zum Zeitpunkt der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universität will die Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichrangiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen werden. Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. M. Kloyer (martin.kloyer@uni-greifswald.de, Tel.: 03834 420 2498).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche Werdegang hervorgeht, Verzeichnis von Schriften und Lehrveranstaltungen, akademische Zeugnisse, Nachweis von Lehrerfahrung und Drittmitteleinwerbungen) sind – elektronisch und in einer PDF-Datei zusammengefasst – bis zum 28.09.2025 zu richten an:
Universität Greifswald
Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
Prof. Dr. Stefan Harrendorf
rsw-deka@uni-greifswald.de
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz unter www.uni-greifswald.de/stellen.
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