Straßenwärter im Tagesdienst
Düsseldorf
EG 6 TVöD
für die Abteilung Straßenbau im Amt für Verkehrsmanagement
Ihre Aufgaben:
Tätigkeit in der Schilderwerkstatt
Erledigung von Verkehrs- und Schadensmeldungen
Aufstellung von Verkehrsschildern
Kadaverbeseitigung
Reinigung von Ampelanlagen und Verkehrszeichen
Absperrmaßnahmen bei Veranstaltungen (Umzüge, Demonstrationen, Schützen- und Volksfeste et cetera).
Ihr Profil:
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abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter*in oder in einem metallverarbeitenden Beruf
Initiative, Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten im öffentlichen Straßenraum
hohe körperliche Belastbarkeit
uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse C1E oder der Klasse B, dann verbunden mit der Bereitschaft, die Fahrerlaubnis Klasse C1E zu erwerben
hohe Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten (Abends und an Wochenenden).
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Sofern nur die uneingeschränkte Fahrerlaubnis Klasse B vorliegt, erfolgt die Umsetzung bis zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1E befristet.
Zusätzlich zum reinen Tagesdienst, sind auch „Springerstellen“ zu besetzen. Als Springer im Tagesdienst übernehmen Sie Schichtdienste im Vertretungsfall. Die Vertretung der Früh-, Spät- oder Nachtschichten, auch an Wochenenden, erfolgt aufgrund von langfristig planbaren Urlauben oder auch kurzfristig aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen.
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.