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Mitarbeiter/in (m/w/d) im Bereich der Bauaufsicht

Stadt Heinsberg
31.803 € - 40.270 € pro Jahr
Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen
Teilzeit
25. Juli 2025

Bei der Kreisstadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Mitarbeiter/in (m/w/d) im Bereich der Bauaufsicht

zu besetzen.

Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 610 Mitarbeitende tätig.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Bauberatung, die Bearbeitung von Bauanträgen sowie die damit verbundenen Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen.

Einstellungsvoraussetzung ist u. a. ein Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, der Bautechnik und der Baugestaltung sind ebenfalls erforderlich. Berufserfahrung im kommunalen Bereich ist wünschenswert.

Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist.

Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile:

Finanziell attraktiver Arbeitgeber

  • tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung
  • regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung
  • monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags
  • betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich) bzw. beamtenrechtliche Versorgung von derzeit bis zu 71,75 % der letzten Bruttobezüge
  • zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich
  • jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld)
  • Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung)
  • Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“)

Sicherer Arbeitgeber

  • Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen.
  • Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten.

Familienfreundlicher Arbeitgeber

  • kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
  • längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit)
  • grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr
  • zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
  • grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage pro Jahr („Sonderregelungen“)
  • toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

  • Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
  • Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund.
  • Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen
  • regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest

Fortbildungsangebote / berufliche Weiterentwicklung

Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitende hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht.

Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung der verschiedenen Geschlechter. Bewerbungen aller Geschlechter sind daher ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungsende ist der 17.8.2025 .

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an:

Stadt Heinsberg

Der Bürgermeister

- Hauptamt -

Postfach 1220

52516 Heinsberg

oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de .

Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten.

Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren stehen Ihnen Herr Thebrath und Herr Deußen vom Hauptamt gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1032 bzw. 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de ).

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