Über Uns
http://www.albertschweitzerschule.de/
Ihre Aufgaben
Die Stelle ist an die Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik gebunden. Die Lehrkraft führt neben der Qualifizierung eigenverantwortlichen Unterricht im Umfang von 18 Pflichtstunden im 1. Schuljahr und 17,5 Pflichtstunden im 2. Schuljahr wöchentlich im Bereich der Förderpädagogik durch. Dies kann sich auf den Einsatz im inklusiven Unterricht sowie an der Förderschule beziehen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt: § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt entsprechend. Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes "Lehrer/Lehrerin an Förderschulen". Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung; frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.
Genauere Informationen finden Sie im Erlass "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb des Lehramtes Förderschulen" in der jeweils gültigen Fassung auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.
Unsere Anforderungen
- Lehramt an Haupt- und Realschulen mit den Fächern Arbeitslehre, Politik und Wirtschaft
- Die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik.
- Die aufgrund des Erlasses "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik" in der jeweils gültigen Fassung eingestellten Lehrkräfte, die das Lehramt für Förderpädagogik zusätzlich erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und der Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Nach frühestens vier und spätestens fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt- und Realschule) entspricht. Solange ist keine Teilnahme am Einstellungsverfahren möglich.
- Didaktisch-methodische Kompetenz zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit allen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
- Fachliche und personale Kompetenz zur Beratung von Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern
Allgemeine Hinweise
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
- Bewerbungsanschreiben,
- Lebenslauf,
- Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der geforderten Qualifikation/en (siehe Hinweis 1),
- Ggf. Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 2),
- Detaillierter Nachweis über bisherige berufliche Tätigkeiten,
- Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
- Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
- Ggf. Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 3)
- Hinweis 1: Bei Annahme eines Einstellungsangebotes sind papiergebundene beglaubigte Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen beim Staatlichen Schulamt nachzureichen.
- Hinweis 2: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung Ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung – bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (Prüfungsstelle Marburg) unter Vorlage beglaubigter Kopien der relevanten Unterlagen die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Befähigung zu beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Gleichstellung oder Anerkennung der Befähigung als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.
- Hinweis 3: Lehrkräfte, die bereits als Beamte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung Ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.