Schulbegleitung als Einzelfallhilfe (gem. §35a SGB VIII)
meint die Begleitung eines Kindes mit seelischer Behinderung während des Schulunterrichtes, u.a. Unterstützung/Förderung im sozial-emotionalen Bereich sowie bei der Kommunikation.
Die genaue Zielsetzung/Aufgabenstellung orientiert sich an der individuellen Hilfeplanung in enger Abstimmung mit dem Jugendamt und den Eltern.
RAHMENBEDINGUNGEN:
– Beschäftigung in Teilzeit (überwiegend vormittags) ca. 20-25 Std./Woche,
– Vergütung nach AWO-NRW-Tarifvertrag
– Schulferienzeiten frei – um die arbeitsfreie Zeit zu kompensieren, die den Urlaubsanspruch übersteigt (30 Tage/12 Monate), ist die tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit höher als die vergüteten Stunden!
– zunächst befristet bis Schul-Halbjahresende, Option auf Weiterbeschäftigung bei Verlängerung der Hilfe durch das Jugendamt
ANFORDERUNGEN:
- abgeschlossene pädagogische Ausbildung als Soz.päd./Soz.arb./Heilpäd./Erz.(w/m/d)
- Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe und/oder Schulbegleitung und im Umgang mit herausforderndem Verhalten
- Empathie und wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung, Verhaltensschwierigkeiten und mit unterschiedlichstem sozialen Hintergrund
- positive Haltung zur inklusiven Beschulung
- gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Verlässlichkeit und Belastbarkeit
- selbständige Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zum flexiblen Reagieren auf Anforderungen im Arbeitsalltag
Engagierte Mitarbeiter*innen, die Lust haben, sich auf eine neue Aufgabe einzulassen, sind herzlich willkommen!
Telefonische Rückfragen zur Stelle unter 0170 1630848 (Frau Thüer)
Art der Stelle: Teilzeit
Bewerbungsfrage(n):
- Welche beruflichen Erfahrungen haben Sie im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und mit Kindern mit Unterstützungsbedarf?
Ausbildung:
- Bachelor (Wünschenswert)
Arbeitsort: Vor Ort
Voraussichtliches Einstiegsdatum: 27.08.2025